September 2025: Nun kann ich endlich Vollzug vermelden: Zum 14.08. traf der lang erwartete LEADER-Förderbescheid ein! Worum geht es konkret? Nachdem die Arbeiten an der übertägigen Gleisanlage praktisch abgeschlossen sind und der Stollen auf den vorderen 800 m saniert ist, möchten wir nun unsere Gleisanlage in den Stollen hinein erweitern. Dazu sind für einen ersten Bauabschnitt 450 Gleis vom Mundloch bis zum von uns so getauften Bahnhof "Schneeberg" zu verlegen. Hier wird mit je einer Rechts und einer Linksweiche eine Ausweiche angelegt, um Loks an Personenzügen umsetzen zu können. Für das nötige Gleismaterial werden 145.000 € an Kosten angesetzt. Mit der LEADER-Förderung der Europäischen Union finanzieren wir 80 % des Nettoanteils, den nicht förderfähigen Mehrwertsteueranteil übernimmt der Förderverein Schroederstollen e.V. Den ausstehenden Rest zahlt der Harzverband e.V.. Den Einbau der Gleise erledigen unsere Mitarbeiter in ehrenamtlicher Arbeit. Die notwendige Vorfinanzierung übernehmen Astrid & Stefan Dützer, die auch den Eigenanteil des Fördervereins aus privater Kasse spenden.
Wir danken dem Amt für regionale Entwicklung, dem Harzverband e.V. und der LEADER-Region-Westharz für diese nachhaltige Unterstützung. Sie bringt unser Projekt um einen entscheidenden Schritt voran. Über die Bauarbeiten werden wir in unserer Bild-des-Monats-Reihe selbstverständlich aktuell berichten.
Ein zweiter durch Spenden finanzierter Bauabschnitt soll voraussichtlich im nächsten Jahr noch den Aufbau der Bahnhofsgleise im Bahnhofsbereich Schneeberg ermöglichen. Wir werden voraussichtlich ab dem Jahr 2027 unsere Führungen unter Tage im erweiterten Umfang wieder aufnehmen und die Besucher mit der Grubenbahn vor Ort fahren. Bis dahin allerdings sind Führungen unter Tage aufgrund der Bauarbeiten nur eingeschränkt möglich.
Wie ihr im Schichtbuch nachlesen könnt, schaffen wir derzeit Raum zur Lagerung der in den nächsten Tagen eintreffenden 900 m Schienen und 600 Schwellen. Wieder einmal zeigt sich, dass unser alter Hanomag F15 unentbehrlich ist..
Natürlich haben wir in den vergangen Wochen auch die Arbeiten an unseren Fahrzeugen und dem Gelände fortgesetzt. Neben der allgegenwärtigen Grünpflege hat Lok 18 endlich ihren alten Fahrersitz montiert bekommen. 1,5 t Gussstahl schraubt man nicht mal eben mit der Ratsche an den Fahrzeugrahmen. In nächster Zeit soll noch der Puffer aufgearbeitet und montiert werden, aber a priori kümmern wir uns ab jetzt um den Gleisbau im Stollen.
Vor 100 Jahren
27.08.1925: Erörterungstermin
zur Nutzung von Grundstücken und Wegen für die Hochspannungsleitung entlang der
Erzbahntrasse im Hotel Ratskeller Salzgitter. Die Überlandzentrale Helmstedt
sieht ihr mit dem Landkreis vereinbarte ausschließliches Recht zur Querung
von Wegen mit ihren Leitungen in Gefahr. Im Jahr 1911 haben die Landkreise
Goslar und Wolfenbüttel der Überlandzentrale Helmstedt für 40 Jahre das
ausschließliche Recht zur Benutzung der Kreisstraßen für die ober- und
unterirdische Leitungsverlegung zugesprochen. Insofern sieht der Landkreis keine
Probleme im Falle einer Querung durch eine Bahntrasse, aber sehr wohl bei der
Querung durch eine fremde elektrische Leitung.
Ergebnis der Erörterung: Die Zuständigkeit des Bergamts bezüglich der Entscheidung wird bestätigt, da die Leitung lediglich zur Stromversorgung der Bergwerke der Ilseder Hütte betrieben wird. Für das bergamtliche Enteignungsverfahren ist der Eigentümer des Grundstücks anzusprechen. Die Überlandzentrale ist nicht Eigentümer der Straße und damit nicht befugt, die Nutzung durch Dritte zu untersagen. Es wird beschieden, daß der Landkreis die Querung der Kreisstraße Salzgitter – Gr. Mahner mit einer Leitung zulassen muß. Die Kreuzung der Kreisstraße stellt keine Schädigung dar. Eine Entschädigung an den Landkreis ist seitens der Ilseder Hütte nicht zu leisten. Die Überlandzentrale ist ebenfalls nicht zu entschädigen (klagte auf 1 Million Reichsmark). Auch ist die Eigenstromversorgung aus Hochofenabgasen zur Senkung der Selbstkosten sinnvoll und eine Verlegung der Leitung entlang der Bahntrasse am zweckmäßigsten. Es steht jedem Privatmann frei, im Einzugsbereich einer Überlandzentrale wie es Helmstedt ist, eine eigene Stromversorgung aufzubauen. (Im Zuge der Begründung wird angeführt, daß die IH der Überlandzentrale bisher jährlich zwischen 40.000 und 125.000 RM Stromkosten gezahlt hat.) Die Überlandzentrale führt auch an, daß ihr bei Wegfall des Strombezuges durch die Ilseder Hütte ein Gewinnausfall entsteht und sie gezwungen wäre, die Strompreise zu erhöhen – somit wäre ein öffentliches Interesse gegeben, die Eigenstromversorgung der IH zu unterbinden. Seites der Kommission wird aber das Fehlen stichhaltiger Belege für einen entsprechend großen Einnahmeausfall bemängelt. Der tatsächliche Netto-Gewinnausfall würde so gering ausfallen, daß er bei dem derzeit steigenden Strombezug im deutschen Reich schnell wieder ausgeglichen wäre. Außerdem überwiegt das öffentliche Interesse, den überaus geringen Vorrat des deutschen Reichs an Eisenerzen auf möglichst wirtschaftlichem Wege zu gewinnen, zumal die Ilseder Hütte im Gegensatz zur Überlandzentrale in den letzte Jahren keinen Gewinn an ihre Aktionäre ausschütten konnte. Diese Entscheidung ist auch vor dem Hintergrund der damaligen wirtschaftlichen Krise zu sehen.