August 2026: Einfahrt des Bauzugs in den Bahnhof unter Tage.

Nach dem Einbau der ersten Weiche und dem Abziehen des Planums folgt die Montage des ersten Gleisjochs. Da der Bahnhof in einem leichten Bogen liegt, muß auch das Gleis nach dem Anlaschen vorsichtig in die richtige Lage verschoben werden.

Der Schienenbieger wird bei derart großen Radien nicht benötigt, wiederholtes Nachprüfen und gutes Augenmaß sind aber unverzichtbar.

Unverzichtbar für den Transport des Baumaterials vor Ort ist unsere Lok 30. Vor einigen Monaten hatte ich bei Youtube einen Film über ihre Aufarbeitung eingestellt. Über den Link oben kann man ihn auch auf dieser Homepage anschauen.

 Vor 100 Jahren

21.07.1926: Im 2. Nachtrag zur Genehmigungsurkunde vom 30.10.1925 werden die am 02.06.1926 beantragten Änderungen der Gleis- und Weichenanlagen auf dem Bahnhof Groß Döhren genehmigt. Besonders hingewiesen wird dabei auf die mit der Eisenbahnbehörde getroffene Vereinbarung, daß der Bahnhof nicht zur Grubenbahn Calbecht – Großdöhren gehört, sondern zur elektrischen Lokomotivförderung im Stollen Dörnten – Döhren und somit ausschließlich unter bergpolizeilicher Zuständigkeit steht. Zu diesem Zeitpunkt läuft die Zugförderung im Stollen elektrisch, während der Verkehr auf der Strecke nach Calbecht und im Bereich der Grube Hannoversche Treue mit Dampfloks bestritten wird.

19.08.1926: Im Zusammenhang mit der Abnahme des Schlackenkippgleises der Ilseder Hütte in Adenstedt erinnert Bergrat Bornhardt an die immer noch ausstehende Genehmigung der Dienstanweisung Erzbahn Calbecht – Groß Döhren.

30.08.1926: Die Gleis- und Weichenanlagen auf dem Bahnhof Groß Döhren werden abgenommen, mit Ausnahme der elektrischen Anlagen.

03.09.1926: Die bei der Abnahme des Bahnhofs vereinbarte Abschlußbefahrung des Eisenbahnbetriebes soll nun terminlich vereinbart werden. Insbesondere geprüft werden soll, ob

Die Dienstanweisung für den Eisenbahnbetrieb liegt immer noch nicht vor, laut Ilseder Hütte wegen Verzögerung der eisenbahntechnischen Prüfung. Bergrat Bornhardt fordert nachdrücklich, alles in die Wege zu leiten, damit die genehmigte Anweisung rechtzeitig zur Abschlußbefahrung den beiden Bergämtern Braunschweig und Clausthal vorliegt.